Hinweis zur Zustimmung durch einen Erziehungsberechtigten
Die Identitätsprüfung hat bestätigt, dass der Spieler **unter 14 Jahre alt** ist.
Minderjährige dürfen gemäß dem "Gesetz zur Förderung der Spieleindustrie" nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten spielen. Diese Zustimmung erfolgt durch eine Identitätsprüfung mit dem Mobiltelefon des Erziehungsberechtigten.
Der Zugang zum Spiel ist eingeschränkt, bis die Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorliegt.
Zweck der Erhebung: Nutzung des Spieldienstes und Altersprüfung des Kindes
Erhobene Daten: Geburtsdatum des Kindes
Dauer der Speicherung: Bis zur Beendigung der Nutzung des Spieldienstes
Du kannst der Erhebung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kindes widersprechen. In diesem Fall ist die Nutzung des Spieldienstes jedoch nicht möglich.
E-Mail-Adresse des Erziehungsberechtigten
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Welche personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Dienstes verarbeitet werden, kannst du in den [Datenschutzrichtlinien] nachlesen.