Hinweis zur Zustimmung durch einen Erziehungsberechtigten
Die Identitätsprüfung hat bestätigt, dass der Spieler **minderjährig** ist.
Minderjährige dürfen gemäß dem "Gesetz zur Förderung der Spieleindustrie" nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten spielen. Diese Zustimmung erfolgt durch eine Identitätsprüfung mit dem Mobiltelefon des Erziehungsberechtigten.
Der Zugang zum Spiel ist eingeschränkt, bis die Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorliegt.
E-Mail-Adresse des Erziehungsberechtigten
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